FRIEDAS FALL von Maria Brendle Ich habe oft leer geschluckt während dieses Films. Er erzählt uns die dramatische Geschichte der jungen St.Gallerin, die 1904 wegen Ermordung ihres 5-jährigen Kindes zum Tode verurteilt wurde. Vom Grossen Rat des Kantons dann aber begnadigt zu «lebenslanger Haft in Einzelzelle, ohne Kontakt nach aussen, weder Besuch noch Briefe». Der Film ist eine intensive und spannende Inszenierung der Geschichte der jungen Frieda Keller (Julia Buchmann), einer begabten Schneiderin, die trotzdem so wenig verdient, dass es nur knapp zum Leben reicht. Sie wird durch eine Vergewaltigung schwanger, der Bub wächst in einer «Kinderbewahrungsanstalt» auf und wird mit fünf Jahren dort rausgestellt – Frieda sieht für sich und ihr Kind nur Elend voraus und will ihm das ersparen, indem sie ihn tötet. Sie ist geständig. Das Vorgehen und die Argumentation des Staatsanwaltes (Stefan Merki) und des fortschrittlichen Verteidigers (Max Simonischek) ist ein gesellschaftspolitischer Spiegel jener Zeit. Und das lässt eben immer wieder leer schlucken, denn es ist Anfang des 20. Jahrhunderts, nicht des 18. Die Geschichte erhält dynamische Spannung durch zwei Frauenfiguren, welche die Forderungen und Fragen formulieren, die damals bereits von den Frauenorganisationen erhoben wurden: Was ist mit dem Vergewaltiger (der rechtlich nicht belangt wurde), mit der Armut, mit der Rechtlosigkeit der Frauen, mit den unehelichen Kindern die von Nonnen durchgefüttert und dann aus dem Heim geworfen werden? Die Frau des Staatsanwalts (Rachel Braunschweig) verkörpert eine dieser Frauen – und ich wünschte mir, eine solche hätte es gegeben für Frieda, was wohl real nicht der Fall war. Wie immer, wenn im Vorspann steht «Nach wahren Begebenheiten», kommen dann im Abspann die Erläuterungen zu den historischen Tatsachen. Frieda wurde nach 15 Jahren Einzelhaft entlassen und starb, physisch und psychisch krank, 1942 in der Irrenanstalt Münsterlingen. Und: Erst 1942 wurde die Todesstrafe in der ganzen Schweiz abgeschafft. (im Kino)
